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Am 27. Oktober 1948 debattierte der Kulturausschuss des Landtages des neuen Bundeslandes über die Forderung des Landesberufsverbandes bildender Künstler, dass notleidenden Kunstschaffenden schnell geholfen werden müsse. Die damalige Kultusministerin Christine Teusch brachte mit Erfolg den Vorschlag ein, Kunstwerke von nordrhein-westfälischen Kunstschaffenden zu erwerben, um diese unbürokratisch zu unterstützen. Schon wenige Wochen später konnte der Leiter des Referates zur Förderung der bildenden Kunst, Matthias T. Engels, das erste Kunstwerk erwerben. Erworben wurden die Kunstwerke der Sammlung als Förderinstrument für Künstlerinnen und Künstler des Landes Nordrhein-Westfalens; ihre Rolle als »Ausstattung« der Landesbehörden bekamen sie schon von den ersten Jahren an zugewiesen.

Allerdings machten zunächst nur wenige der Ministerinnen und Minister von der Möglichkeit Gebrauch, und avantgardistische Kunst wurde nur von einzelnen ausgesucht: Der Minister für Wiederaufbau, Fritz Steinhoff, wählte Werke von Bruno Goller und Joseph Fassbender, Engels selbst suchte sich Altar im Gefangenenlager von Goller für sein Büro aus, die Kultusministerin einen Gobelin der Künstlerin Alice Koch-Gierlichs. Heute werden rund 1.200 Gemälde, Grafiken und Plastiken aus der Fördersammlung an die Büros der politischen Amtsträgerinnen und -träger und der Landesverwaltung verliehen.