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Nur ein Kabinettsmitglied der ersten Landesregierung NRWs war eine Frau: die Kultusministerin Christine Teusch, Gründering der Fördersammlung.

Am 19.12.1947 wur­de Chris­ti­ne Teusch von Mi­nis­ter­prä­si­den­t Karl Ar­nold zur Kul­tus­mi­nis­te­rin er­nannt – nicht oh­ne mas­si­ve Pro­tes­te aus Kir­chen und Par­tei. Sie war nach der So­zi­al­de­mo­kra­tin und nie­der­säch­si­schen Mi­nis­te­rin Mar­tha Fuchs (1892-1966) erst die zwei­te Frau im de­mo­kra­ti­schen Deutsch­land, die ein Mi­nis­ter­amt in­ne hat­te. Am 27. Oktober 1948 debattierte der Kulturausschuss des Landtages des neuen Bundeslandes über die Forderung des Landesberufsverbandes bildender Künstler, dass notleidenden Kunstschaffenden schnell geholfen werden müsse. Die damalige Kultusministerin Christine Teusch brachte mit Erfolg den Vorschlag ein, Kunstwerke von nordrhein-westfälischen Kunstschaffenden zu erwerben, um diese unbürokratisch zu unterstützen. Schon wenige Wochen später konnte der Leiter des Referates zur Förderung der bildenden Kunst, Dr. Matthias T. Engels, das erste Kunstwerk erwerben. Erworben wurden die Kunstwerke der Sammlung als Förderinstrument für Künstlerinnen und Künstler des Landes Nordrhein-Westfalens; ihre Rolle als »Ausstattung« der Landesbehörden bekamen sie schon von den ersten Jahren an zugewiesen.

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