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Ernst Wilhelm Nay, Der Morgen, 1965, Öl auf Leinwand hinter Glas, Bezirksregierung Münster
Ernst Wilhelm Nay, Der Morgen, 1965, Öl auf Leinwand hinter Glas, Bezirksregierung Münster
forschung
Kunst im Landesbesitz – ein Forschungsprojekt
Kaum ein Bundesland ist mit der Bildenden Kunst der Moderne und Gegenwart so verbunden wie Nordrhein-Westfalen. Dies zeigt sich nicht nur in der enormen Dichte an Museen in städtischer, kommunaler oder privater Trägerschaft, sondern auch im umfangreichen Kunstbesitz des Landes NRW selbst.
Im Eigentum des Landes NRW befinden sich verschiedene Kunstsammlungen, die unterschiedlichen Epochen und Gattungen angehören und aus verschiedensten Beweggründen erworben wurden. Ein Teil dieses Kunstbestandes ist in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (K20 und K21) öffentlich sichtbar, ein anderer im Kunsthaus NRW Kornelimünster bei Aachen. Diese Sammlung entstand durch das Förderprogramm des Landes NRW: Durch Ankäufe sollten sowohl unter dem Regime der Nationalsozialisten verfolgte oder verfemte Künstler unterstützt als auch junge Künstlerinnen und Künstler ermutigt und konkret gefördert werden. Seit den 1960er Jahren liegt der Schwerpunkt des Programms bei der Nachwuchsförderung.
Darüber hinaus befindet sich Kunst in vielen Institutionen, die das Bundesland ausmachen. Dies sind neben der Landesregierung und dem Landtag auch die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die staatlichen Hochschulen sowie Institutionen, an denen die Landesregierung als Haupteigner beteiligt ist (wobei zwischen den politischen Gewalten, der Landesverwaltung, eigenen Körperschaften, Stiftungen und Beteiligungsgesellschaften unterschieden wird). Das Kunsthaus hat 2023 ein Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Erfassung dieses Kunstbesitzes des Landes NRW begonnen. Ziel ist nicht nur, den Kunstbestand in allen Landesinstitutionen und Landesbeteiligungen zu erfassen, sondern diesen in stärkerem Maße öffentlich bekannt zu machen und Transparenz in Bezug auf die Objekte und deren Aufbewahrungsorte herzustellen.
Provenienzforschung
Im Rahmen des Forschungsprojektes stellt die Überprüfung der Herkunft der Werke, die sich im Eigentum des Landes NRW befinden und nicht im K20/K21 angesiedelt sind, einen wichtigen Aspekt der Forschungen dar. Entsprechend einer wachsenden Sensibilität und Verantwortung in Bezug auf Kulturgüter, welche unrechtmäßig bzw. unter ungeklärten Umständen aus ihrem ursprünglichen Kontext gerissen wurden, kommt das Land damit seiner gesellschaftlichen Verantwortung, die an die Aufklärung der Entzugshistorie von Sammlungsobjekten geknüpft ist, nach.
Der NS-Staat bereicherte sich im Zuge der Verfolgung und Vernichtung insbesondere jüdischer Menschen durch Raub, Zwangsabgabe oder Ausnutzung von Notsituationen umfassend an deren Eigentum. Daher schufen die westlichen Alliierten nach Ende des II. Weltkrieges Grundlagen zur Rückgabe entzogenen Gutes; die junge Bundesrepublik erließ gesetzliche Regelungen zu Rückgaben und Entschädigungen. 1998 verabschiedeten 43 Staaten und 13 nichtstaatliche Organisationen die internationalen „Washingtoner Prinzipien“ als Selbstverpflichtung, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zu identifizieren und gerechte und faire Lösungen mit den EigentümerInnen oder ihren Erbinnen und Erben zu finden. Auf nationaler Ebene verständigten sich die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände im Jahr 1999 mit der „Gemeinsamen Erklärung“, als Träger öffentlicher Einrichtungen darauf hinzuwirken, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zurückzugeben.
Die Erforschung der Herkunft von Sammlungsobjekten ist in zahlreichen Museen, Archiven und Bibliotheken in NRW fest etabliert. Im Jahr 2020 haben die NRW-Landesregierung und die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) die Koordinationsstelle für Provenienzforschung (KPF.NRW) gegründet mit dem Ziel, eine stärkere Transparenz und Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen herzustellen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Forschung im Land zu fördern.
Im März 2025 unterzeichneten Bund, Länder und Kommunale Spitzenverbände ein Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut, das die bisherige Beratende Kommission für NS-Raubgut ersetzt. Die Möglichkeit der einseitigen Anrufung durch Anspruchsberechtigte sowie die Verbindlichkeit der Entscheidungen sollen zukünftig für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Die Kunsthaus NRW gGmbH hat für die durch sie betreute Sammlung das „Stehende Angebot“ als Grundlage für die einseitige Anrufbarkeit abgegeben.
Landesinstitutionen mit Kunstbesitz
Hier finden Sie Institutionen des Landes, die Kunstwerke besitzen und diese teilweise öffentlich zeigen. Die Zusammenstellung wird kontinuierlich erweitert und ist als laufendes Projekt zu verstehen:
Kunstsammlung NRW
Landtag NRW
Kunsthaus NRW
Weiteres auf der Webseite Ministerium für Kultur und Wissenschaft
